Fachwort |
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Deutsch | Ehebund | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ehe|bu|nd |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1601 Der Ehebund , durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen , welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist , wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben ( [ link ] CIC , can . 1055 , §1 ) . |
| Kte 1612 Der Ehebund zwischen Gott und seinem Volk Israel hatte den neuen , ewigen Bund vorbereitet . In diesem Bund hat sich der Sohn Gottes in seiner Menschwerdung und der Hingabe seines Lebens gewissermaßen mit der ganzen durch ihn geretteten Menschheit verbunden [ Vgl . GS 22 ] und dadurch die Hochzeit des Lammes ( Offb 19,7:9 ) vorbereitet . |
| Kte 1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau , die getauft und die frei sind , die Ehe zu schließen , und die ihren Konsens freiwillig äußern . Frei sein heißt : - unter keinem Zwang stehen ; - nicht durch ein Natur - oder Kirchengesetz gehindert sein . |
| Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) . |
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