Fachwort |
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Deutsch | Dritten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Dri|tten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Distichen |
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| Kte 2354 Pornographie besteht darin , tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen , um sie Dritten vorzuzeigen . Sie verletzt die Keuschheit , weil sie den ehelichen Akt , die intime Hingabe eines Gatten an den anderen , entstellt . Sie verletzt die Würde aller Beteiligten ( Schauspieler , Händler , Publikum ) schwer ; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits . Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt . Sie ist eine schwere Verfehlung . Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern . |
| Kte 2440 Direkthilfe ist eine entsprechende Reaktion auf unmittelbare , außerordentliche Bedürfnisse , die z . B . durch Naturkatastrophen und Seuchen verursacht werden . Sie genügt aber nicht , um die aus der Not erwachsenden schweren Schäden zu beheben , noch um Bedürfnisse dauernd zu stillen . Man muß auch die internationalen Wirtschafts - und Finanzinstitutionen erneuern , damit sie sich stärker für gerechte Beziehungen zu den weniger entwickelten Ländern einsetzen [ Vgl . SRS 16. 2 Vgl . CA 26 ] . Die Anstrengungen der armen Länder , die an ihrem Wachstum und ihrer Befreiung arbeiten , sind zu unterstützen [ Vgl . SRS 32 ; CA 51 ] . Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Landwirtschaft . Die Bauern stellen , vor allem in der Dritten Welt , die Hauptmasse der Armen dar . |
| Kte 2491 Berufsgeheimnisse - die z . B . Politiker , Militärangehörige , Ärzte und Juristen bewahren müssen - oder vertrauliche Mitteilungen , die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden , dürfen nicht verraten werden , außer wenn der Sonderfall eintritt , daß die Bewahrung des Geheimnisses dem , der es anvertraut , oder dem , dem es anvertraut wird , oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde , der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt . Private Informationen , die für andere nachteilig sind , dürfen selbst dann , wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden , nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden . |
| BGB 31 Der Verein ist für den Schaden verantwortlich , den der Vorstand , ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene , zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt . |
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