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BGB 627. 1 Bei einem Dienstverhältnis , das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist , ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig , wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete , ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen , Dienste höherer Art zu leisten hat , die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen .