| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Besitzt | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Bes|itzt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Beseitigt | 
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|  | BGB 837 Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk , so trifft ihn an Stelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit . | 
|  | BGB 868 Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher , Pfandgläubiger , Pächter , Mieter , Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis , vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist , so ist auch der andere Besitzer ( mittelbarer Besitz ) . | 
|  | Ex 22,2 Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen , dann entsteht Blutschuld . Ein Dieb muss Ersatz leisten . Besitzt er nichts , soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen . | 
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