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Fachwort
DeutschBerührt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Berühr|t
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 89. 2 Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden . Er nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschiffahrt und die Aufgaben der Seeschiffahrt wahr , die ihm durch Gesetz übertragen werden . Er kann die Verwaltung von Bundeswasserstraßen , soweit sie im Gebiete eines Landes liegen , diesem Lande auf Antrag als Auftragsverwaltung übertragen . Berührt eine Wasserstraße das Gebiet mehrerer Länder , so kann der Bund das Land beauftragen , für das die beteiligten Länder es beantragen .
Ex 19,15 Er sagte zum Volk : Haltet euch für den dritten Tag bereit ! Berührt keine Frau !