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Fachwort
DeutschBelegen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Belegen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1841. 1 Die Rechnung soll eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten , über den Ab - und Zugang des Vermögens Auskunft geben und , soweit Belege erteilt zu werden pflegen , mit Belegen versehen sein .