kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschAntrage Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Antrage
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 67. 2 Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen .
GG 68. 2 Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen .