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Fachwort
Deutschzusagt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zusagt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 611. 1 Durch den Dienstvertrag wird derjenige , welcher Dienste zusagt , zur Leistung der versprochenen Dienste , der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet .