Fachwort |
|
|
Englisch | schrei | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | sc|hr|ei |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Jer 22,20 ( Jerusalem , ) steig auf den Libanon und schrei , / im Baschan erheb deine Stimme , schrei vom Abarimgebirge herab , / dass alle deine Freunde zerschmettert sind . |
| Ps 142,2 Mit lauter Stimme schrei ich zum Herrn , / laut flehe ich zum Herrn um Gnade . |
| BGB 2249. 1 Ist zu besorgen , dass der Erblasser früher sterben werde , als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist , so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde , in der er sich aufhält , errichten . Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen . Als Zeuge kann nicht zugezogen werden , wer in dem zu beurkundenden Testament bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wird ; die Vorschriften der §§ 7 , 27 des Beurkundungsgesetzes gelten entsprechend . Für die Errichtung gelten die Vorschriften der §§ 2232 , 2233 sowie die Vorschriften der §§ 2 , 4 , 5 Abs . 1 , §§ 6 bis 10 , 11 Abs . 1 Satz 2 , Abs . 2 , § 13 Abs . 1 , 3 , §§ 16 , 17 , 23 , 24 , 26 Abs . 1 Nr . 3 , 4 , Abs . 2 , §§ 27 , 28 , 30 , 32 , 34 , 35 des Beurkundungsgesetzes ; der Bürgermeister tritt an die Stelle des Notars . Die Niederschrift muss auch von den Zeugen unterschrieben werden . Vermag der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Bürgermeisters seinen Namen nicht zu schrei ben , so wird die Unterschrift des Erblassers durch die Feststellung dieser Angabe oder Überzeugung in der Niederschrift ersetzt . |
| Ez 6,11 So spricht Gott , der Herr : Schlag die Hände zusammen , stampf mit dem Fuß auf den Boden und schrei : Weh über all die bösen Gräueltaten des Hauses Israel ! Ihretwegen werden sie durch Schwert , Hunger und Pest umkommen . |
| |