| Fachwort | 
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  | Deutsch | gültig   |  Grundwort  | verguckst   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | gül|tig  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  | Beziehung | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1306 Jeder Getaufte , der noch nicht gefirmt ist , kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 889 , §1 ] . Da Taufe , Firmung und Eucharistie eine Einheit bilden , sind die Gläubigen . . . verpflichtet , dieses Sakrament rechtzeitig zu empfangen ( [ link ] CIC , can . 890 ) , denn ohne die Firmung und die Eucharistie ist das Sakrament der Taufe zwar gültig und wirksam , aber die christliche Initiation noch unvollendet .   | 
 | Kte 1312 Ursprünglicher Spender der Firmung ist der Bischof [ Vgl . LG 26 ] . Im Osten spendet der Priester , der tauft , üblicherweise gleich darauf in ein und derselben Feier auch die Firmung . Er tut dies jedoch mit dem vom Patriarchen oder Bischof geweihten heiligen Chrisam , was die apostolische Einheit der Kirche zum Ausdruck bringt , deren Band durch das Firmsakrament gestärkt wird . Dieser Ordnung folgt auch die lateinische Kirche bei Erwachsenentaufen oder dann , wenn ein in einer anderen christlichen Gemeinschaft Getaufter , der das Sakrament der Firmung nicht gültig empfangen hat , in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird [ Vgl . [ link ] CIC , can . 883 ] .   | 
 | Kte 1411 Nur gültig geweihte Priester können der Eucharistiefeier vorstehen und Brot und Wein konsekrieren , damit diese Leib und Blut des Herrn werden .   | 
 | Joh 5,31 Wenn ich über mich selbst als Zeuge aussage , ist mein Zeugnis nicht gültig ;   | 
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