Fachwort |
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Deutsch | beider | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | bei|der |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1605 Die Heilige Schrift sagt , daß Mann und Frau füreinander geschaffen sind : Es ist nicht gut , daß der Mensch allein bleibt ( Gen 2,18 ) . Die Frau ist Fleisch von seinem Fleisch [ Vgl . Gn 2,23 ] , das heißt : sie ist sein Gegenüber , ihm ebenbürtig und ganz nahestehend . Sie wird ihm von Gott als eine Hilfe [ Vgl . Gn 2,18. 20 ] gegeben und vertritt somit Gott , in dem unsere Hilfe ist [ Vgl . Ps 121,2 ] . Darum verläßt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau , und sie werden ein Fleisch ( Gen 2,24 ) . Daß dies eine unauflösliche Einheit des Lebens beider bedeutet , zeigt Jesus selbst , denn er erinnert daran , was am Anfang der Plan Gottes war : Sie sind also nicht mehr zwei , sondern eins ( Mt 19,6 ) . |
| Kte 2376 Techniken , die durch das Einschalten einer dritten Person ( Ei - oder Samenspende , Leihmutterschaft ) die Gemeinsamkeit der Elternschaft auflösen , sind äußerst verwerflich . Diese Techniken ( heterologe künstliche Insemination und Befruchtung ) verletzen das Recht des Kindes , von einem Vater und einer Mutter abzustammen , die es kennt und die miteinander ehelich verbunden sind . Sie verletzen ebenso das Recht beider Eheleute , daß der eine nur durch den anderen Vater oder Mutter wird ( DnV 2,1 ) . |
| Kte 1290 In den ersten Jahrhunderten bildet die Firmung allgemein zusammen mit der Taufe eine einzige Feier , ein Doppelsakrament , wie der hl . Cyprian sagt . Die Häufung der Kindertaufen , und zwar zu jeder Zeit des Jahres , und die Vermehrung der ( Land-)Pfarreien lassen es dann , neben anderen Gründen , nicht mehr zu , daß der Bischof bei allen Tauffeiern anwesend ist . Weil man die Vollendung der Taufe dem Bischof vorbehalten möchte , kommt im Westen der Brauch auf , den Zeitpunkt der Spendung beider Sakramente voneinander zu trennen . Der Osten hat die beiden Sakramente miteinander vereint erhalten ; die Firmung wird durch den Taufpriester erteilt . Dieser darf sie allerdings nur mit dem von einem Bischof geweihten Myron spenden [ Vgl . CCEO , cann . 695,1 ; 696,1 ] . |
| BGB 626. 1 Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden , wenn Tatsachen vorliegen , auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann . |
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