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Fachwort
Deutschausübe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausübe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 456. 1 Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten , so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer , dass er das Wiederkaufsrecht ausübe , zustande . Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form .