| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | anmaßt   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | anmaßt  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt .   | 
 | BGB 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen . Das Gleiche gilt , wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt .   | 
 | Dtn 18,20 Doch ein Prophet , der sich anmaßt , in meinem Namen ein Wort zu verkünden , dessen Verkündigung ich ihm nicht aufgetragen habe , oder der im Namen anderer Götter spricht , ein solcher Prophet soll sterben .   | 
 |  |