kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschanmaßt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: anmaßt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 536c. 1 Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen . Das Gleiche gilt , wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt .
BGB 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich , so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen . Das Gleiche gilt , wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt .
Dtn 18,20 Doch ein Prophet , der sich anmaßt , in meinem Namen ein Wort zu verkünden , dessen Verkündigung ich ihm nicht aufgetragen habe , oder der im Namen anderer Götter spricht , ein solcher Prophet soll sterben .