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Fachwort
Deutschahndet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ahndet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation . Wer eine Abtreibung vornimmt , zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu ( [ link ] CIC , can . 1398 ) , so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt 1463 ( [ link ] CIC , can . 1314 ) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1323-1324. ] . Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen ; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf , der dem unschuldig getöteten Kind , seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird .
Kte 2322 Das Kind hat von seiner Empfängnis an das Recht auf Leben . Die direkte das heißt als ein Ziel oder ein Mittel gewollte Abtreibung ist eine Schändhchkeit ( GS 27 3 ) ein schwerer Verstoß gegen das sittliche Gesetz . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation .