Fachwort |
|
|
Deutsch | Sofern | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Sofern |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2151 Die Verwerfung des Meineids ist eine Pflicht gegenüber Gott . Als Schöpfer und Herr ist Gott das Maß aller Wahrheit . Das Wort des Menschen steht in Übereinstimmung oder im Widerspruch zu Gott , der die Wahrheit selbst ist . Sofern der Eid der Wahrheit entspricht und berechtigt ist , unterstreicht er , daß das Wort des Menschen auf die Wahrheit Gottes bezogen ist . Der Meineid dagegen nimmt Gott zum Zeugen für eine Lüge . |
| BGB 675t. 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet , dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen , nachdem er auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist . Sofern der Zahlungsbetrag auf einem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben werden soll , ist die Gutschrift , auch wenn sie nachträglich erfolgt , so vorzunehmen , dass der Zeitpunkt , den der Zahlungsdienstleister für die Berechnung der Zinsen bei Gutschrift oder Belastung eines Betrags auf einem Zahlungskonto zugrunde legt ( Wertstellungsdatum ) , spätestens der Geschäftstag ist , an dem der Zahlungsbetrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers eingegangen ist . Satz 1 gilt auch dann , wenn der Zahlungsempfänger kein Zahlungskonto unterhält . |
| BGB 1747. 1 Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich . Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist , gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs . 4 als Vater , wer die Voraussetzung des § 1600d Abs . 2 Satz 1 glaubhaft macht . |
| GG 135. 4 Sofern ein überwiegendes Interesse des Bundes oder das besondere Interesse eines Gebietes es erfordert , kann durch Bundesgesetz eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelung getroffen werden . |
| |