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Fachwort
DeutschPraxis Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Praxis
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Plumpton
Kte 1032 Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis , für die Verstorbenen zu beten , von der schon die Heilige Schrift spricht : Darum veranstaltete [ Judas der Makkabäer ] das Sühnopfer für die Verstorbenen , damit sie von der Sünde befreit werden ( 2 Makk 12,45 ) . Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitten und insbesondere das eucharistische Opfer [ Vgl . DS 856 ] dargebracht , damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können . Die Kirche empfiehlt auch Almosen , Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen . Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie . Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden [ Vgl . Ijoh 1,5 ] , wie sollten wir dann daran zweifeln , daß unsere Opfergaben für die Toten ihnen Trost bringen ? Zögern wir nicht , den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern ( Johannes Chrysostomus , horn . in 1 Cor . 41,5 ) .
Kte 1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form , in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt , starke Veränderungen durchlaufen . Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen , die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten ( etwa Götzendienst , Mord und Ehebruch ) , an eine sehr strenge Disziplin gebunden : Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun , bevor sie Vergebung erhielten . Zu diesem Stand der Büßer ( der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war ) wurde man nur selten , in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen . Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt , brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der Privatbuße nach Kontinentaleuropa . Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen , bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt . Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester . Diese neue P raxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes . Sie ermöglichte , die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen . Das ist in großen Linien die Form der Buße , die Kirche bis heute anwendet .
Kte 1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen , müssen wir wissen , daß die Sünde eine doppelte Folge hat . Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig . Diese Beraubung heißt die ewige Sündenstrafe . Andererseits zieht jede Sünde , selbst eine geringfügige , eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich , was der Läuterung bedarf , sei es hier auf Erden , sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [ Läuterungszustand ] . Diese Läuterung befreit von dem , was man zeitliche Sündenstrafe nennt . Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden , die Gott von außen her ausüben würde , sondern als etwas , das sich aus der Natur der Sünde ergibt . Eine Bekehrung , die aus glühender Liebe hervorgeht , kann zur völligen Läuterung des Sünders führen , so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712-1713 ; 1820 ] .
Kte 1580 In den Ostkirchen gilt seit Jahrhunderten eine andere Ordnung : Während die Bischöfe ausschließlich unter Unverheirateten ausgewählt werden , können verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern geweiht werden . Diese Praxis wird schon seit langem als rechtmäßig erachtet ; diese Priester üben im Schoß ihrer Gemeinden ein fruchtbares Dienstamt aus [ Vgl . P016 ] . Übrigens steht der Priesterzölibat in den Ostkirchen sehr in Ehren , und zahlreiche Priester haben ihn um des Gottesreiches willen freiwillig gewählt . Im Osten wie im Westen kann , wer das Sakrament der Weihe empfangen hat , nicht mehr heiraten .