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Fachwort
DeutschPflege Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pfle|ge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht , darf die Pflege , die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet , nicht abgebrochen werden . Schmerzlindernde Mittel zu verwenden , um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin , sein Leben abzukürzen , kann sittlich der Menschenwürde entsprechen , falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt , sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird . Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe ; sie soll aus diesem Grund gefördert werden .
Kte 2299 Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden , um ihnen zu helfen , die ihnen noch verbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben . Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistand erfahren . Diese sollen darauf bedacht sein , daß die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramente erhalten , die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten .
Spr 29,4 Ein König richtet das Land auf durch Pflege des Rechts , / wer Abgaben erpresst , zerstört es .
BGB 1093. 2 Der Berechtigte ist befugt , seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen .