Fachwort |
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Deutsch | Papier | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Papi|er |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| 2Joh 1,12 Vieles hätte ich euch noch zu schreiben ; ich will es aber nicht mit Papier und Tinte tun , sondern hoffe , selbst zu euch zu kommen und persönlich mit euch zu sprechen , damit unsere Freude vollkommen wird . |
| BGB 1081. 1 Ist ein Inhaberpapier oder ein Orderpapier , das mit Blankoindossament versehen ist , Gegenstand des Nießbrauchs , so steht der Besitz des Papiers und des zu dem Papier gehörenden Erneuerungsscheins dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich zu . Der Besitz der zu dem Papier gehörenden Zins - , Renten - oder Gewinnanteilscheine steht dem Nießbraucher zu . |
| BGB 1082 Das Papier ist nebst dem Erneuerungsschein auf Verlangen des Nießbrauchers oder des Eigentümers bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen , dass die Herausgabe nur von dem Nießbraucher und dem Eigentümer gemeinschaftlich verlangt werden kann . Der Nießbraucher kann auch Hinterlegung bei der Reichsbank , bei der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse oder bei der Deutschen Girozentrale ( Deutschen Kommunalbank ) verlangen . |
| BGB 1187 Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber , aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier , das durch Indossament übertragen werden kann , kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden . Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek , auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist . Die Vorschrift des § 1154 Abs . 3 findet keine Anwendung . Ein Anspruch auf Löschung der Hypothek nach den §§ 1179a , 1179b besteht nicht . |
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