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Fachwort
DeutschLeitet Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Leitet
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 991. 1 Leitet der Besitzer das Recht zum Besitz von einem mittelbaren Besitzer ab , so findet die Vorschrift des § 990 in Ansehung der Nutzungen nur Anwendung , wenn die Voraussetzungen des § 990 auch bei dem mittelbaren Besitzer vorliegen oder diesem gegenüber die Rechtshängigkeit eingetreten ist .