| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Kampfe | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ka|mp|fe | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | GG 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung , insbesondere die Pressefreiheit ( Artikel 5 Absatz 1 ) , die Lehrfreiheit ( Artikel 5 Absatz 3 ) , die Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) , die Vereinigungsfreiheit ( Artikel 9 ) , das Brief - , Post - und Fernmeldegeheimnis ( Artikel 10 ) , das Eigentum ( Artikel 14 ) oder das Asylrecht ( Artikel 16a ) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht , verwirkt diese Grundrechte . Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen . | 
|  | Dtn 20,5 Dann sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen : Ist unter euch einer , der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat ? Er trete weg und kehre zu seinem Haus zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer es einweiht . | 
|  | Dtn 20,6 Ist unter euch einer , der einen Weinberg angelegt und noch nicht die erste Lese gehalten hat ? Er trete weg und kehre nach Hause zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer die erste Lese hält . | 
|  | Dtn 20,7 Ist unter euch einer , der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht geheiratet hat ? Er trete weg und kehre nach Hause zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer seine Frau heiratet . | 
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