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Fachwort
DeutschKampfe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ka|mp|fe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 18 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung , insbesondere die Pressefreiheit ( Artikel 5 Absatz 1 ) , die Lehrfreiheit ( Artikel 5 Absatz 3 ) , die Versammlungsfreiheit ( Artikel 8 ) , die Vereinigungsfreiheit ( Artikel 9 ) , das Brief - , Post - und Fernmeldegeheimnis ( Artikel 10 ) , das Eigentum ( Artikel 14 ) oder das Asylrecht ( Artikel 16a ) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht , verwirkt diese Grundrechte . Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen .
Dtn 20,5 Dann sollen die Listenführer zum Kriegsvolk sagen : Ist unter euch einer , der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat ? Er trete weg und kehre zu seinem Haus zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer es einweiht .
Dtn 20,6 Ist unter euch einer , der einen Weinberg angelegt und noch nicht die erste Lese gehalten hat ? Er trete weg und kehre nach Hause zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer die erste Lese hält .
Dtn 20,7 Ist unter euch einer , der sich mit einer Frau verlobt und sie noch nicht geheiratet hat ? Er trete weg und kehre nach Hause zurück , damit er nicht im Kampfe fällt und ein anderer seine Frau heiratet .