Fachwort |
|
|
Deutsch | Gründe | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Grü|nde |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Die Gründe für das Gericht |
| |
| Kte 1484 Das vollständige Sündenbekenntnis und die Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche , wenn ein solches Sündenbekenntnis nicht physisch oder moralisch unmöglich ist ( OP 31 ) . Dafür gibt es tiefe Gründe . Christus handelt in jedem Sakrament . Er wendet sich an jeden Sünder persönlich : Mein Sohn , deine Sünden sind dir vergeben ! ( Mk 2,5 ) . Er ist der Arzt , der sich jedem Kranken einzeln zuwendet , der seiner bedarf [ Vgl . Mk 2,17 ] , um ihn zu heilen . Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein . Das persönliche Bekenntnis ist somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche . |
| Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben . |
| Kte 1676 Es braucht pastorales Unterscheidungsvermögen , um die Volksfrömmigkeit zu stützen und zu fördern und , falls nötig , den religiösen Sinn , der solchen Andachten zugrunde liegt , zu reinigen und zu berichtigen , damit diese Andachten die Kenntnis des Mysteriums Christi immer mehr zur Entfaltung bringen . Ihre Feier untersteht der Obhut und dem Urteil der Bischöfe und den allgemeinen Normen der Kirche [ Vgl . CT 54. ] . Die Religiosität des Volkes ist in ihrem Kern eine Ansammlung von Werten , die mit christlicher Weisheit auf die großen Existenzfragen Antwort gibt . Die katholische Volksweisheit hat eine Fähigkeit zur Lebenssynthese ; so führt sie in schöpferischer Weise das Göttliche und das Menschliche , Christus und Maria , Geist und Leib , Gemeinschaft und Institution , Person und Gemeinschaft , Glauben und Vaterland , Verstand und Gefühl zusammen . Diese Weisheit ist ein christlicher Humanismus , der von Grund auf die Würde jeder Person als Kind Gottes bejaht , eine grundsätzliche Brüderlichkeit begründet , lehrt , der Natur zu begegnen und die Arbeit zu verstehen , und Gründe zur Freude und zum Humor , auch inmitten eines sehr harten Lebens bereitstellt . Diese Weisheit ist auch für das Volk ein Grundprinzip für sein Unterscheidungsvermögen , ein vom Evangelium getragener Instinkt , aufgrund dessen es spontan begreift , wann in der Kirche dem Evangelium gedient wird , und wann es ausgehöhlt und durch andere Interes sen erstickt wird ( Dokument von Puebla 448 ) [ Vgl . EN 48 ] . |
| Kte 1780 Die Würde der menschlichen Person enthält und verlangt , daß das Gewissen richtig urteilt . Zum Gewissen gehören : die Wahrnehmung der Moralprinzipien [ Synderesisi , ihre Anwendung durch eine Beurteilung der Gründe und der Güter unter den gegebenen Umständen , und schließlich das Urteil über die auszuführenden oder bereits durchgeführten konkreten Handlungen . Das kluge Urteil des Gewissens anerkennt praktisch und konkret die Wahrheit über das sittlich Gute , die im Gesetz der Vernunft ausgedrückt ist . Als klug bezeichnet man den Menschen , der sich diesem Urteil gemäß entscheidet . |
| |