| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Findet | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Find|et | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | job 12,12 Findet sich bei Greisen wirklich Weisheit / und ist langes Leben schon Einsicht ? | 
|  | BGB 312b. 4 Bei Vertragsverhältnissen , die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter , in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen , finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung . Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen , gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang . Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt , so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2. | 
|  | GG 29. 5 Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen , ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet . Das Gesetz kann verschiedene , jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen . Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu , so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen , ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird . Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung , so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen , das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf . | 
|  | GG 68. 1 Findet ein Antrag des Bundeskanzlers , ihm das Vertrauen auszusprechen , nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages , so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen . Das Recht zur Auflösung erlischt , sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt . | 
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