Fachwort |
|
|
Deutsch | Bedarf | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Be|darf |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Bechern |
| Bechers |
| Beachten |
| |
| Kte 903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen , können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘ . Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt , weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen , können auch Laien , selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind , nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen , nämlich den Dienst am Wort , die Leitung liturgischer Gebete , die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion ( [ link ] CIC , can . 230 , §3 ) . |
| Neh 12,47 Zur Zeit Serubbabels und zur Zeit Nehemias lieferte ganz Israel die Anteile für die Sänger und Torwächter ab , je nachdem es der tägliche Bedarf erforderte . Man gab den Leviten einen heiligen Anteil und die Leviten gaben davon den Söhnen Aarons einen heiligen Anteil . |
| GG 12a. 3 Wehrpflichtige , die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind , können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden ; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung , die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können , zulässig . Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften , im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden ; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig , um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen . |
| GG 12a. 4 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts - und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden , so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden . Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden . |
| |