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Fachwort
DeutschAngabe Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Angabe
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 37. 1 Die Mitgliederversammlung ist zu berufen , wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt .
BGB 59. 3 Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten .
BGB 60 Die Anmeldung ist , wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist , von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen .
BGB 485. 4 Fehlt im Vertrag eine der Angaben , die in der in § 482 Abs . 2 bezeichneten Rechtsverordnung bestimmt werden , so beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts erst , wenn dem Verbraucher diese Angabe schriftlich mitgeteilt wird .