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Fachwort
Deutschbürge Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: bü|rge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2150 Das zweite Gebot verbietet den Meineid . Schwören oder einen Eid ablegen heißt Gott zum Zeugen anrufen für das , was man aussagt . Es heißt die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen , damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge . Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn . Den Herrn , deinen Gott , sollst du fürchten ; ihm sollst du dienen , bei seinem Namen sollst du schwören ( Dtn 6 , 13 ) .