kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
bezog
Grundwort
beziehen
Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
bezog
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken
Status:
Worttyp
fehlt
Konjugation
1Kön 10,21 Alle Trinkgefäße des Königs Salomo waren aus Gold ; ebenso waren alle Geräte des Libanonwaldhauses aus bestem Gold . Silber galt in den Tagen Salomos als wertlos ; 1Kön 10,22 denn der König hatte eine Tarschischflotte auf dem Meer , zusammen mit den Schiffen Hirams . Einmal in drei Jahren kam die Tarschischflotte und brachte Gold , Silber , Elfenbein , Affen und Perlhühner . 1Kön 10,23 So übertraf König Salomo alle Könige der Erde an Reichtum und Weisheit . 1Kön 10,24 Alle Welt begehrte ihn zu sehen und die Weisheit zu hören , die Gott in sein Herz gelegt hatte . 1Kön 10,25 Alle brachten ihm Jahr für Jahr ihre Gaben : silberne und goldene Gefäße , Gewänder , Waffen , Balsam , Pferde und Maultiere . 1Kön 10,26 Salomo beschaffte sich Wagen und Besatzung dazu . Er hatte vierzehnhundert Wagen und zwölftausend Mann als Besatzung und brachte sie in die Wagenstädte sowie in die Umgebung des Königs nach Jerusalem . 1Kön 10,27 Der König machte das Silber in Jerusalem so häufig wie die Steine und die Zedern so zahlreich wie die Maulbeerfeigenbäume in der Schefela . 1Kön 10,28 Man bezog die Pferde für Salomo aus Ägypten und Koë ; die Händler des Königs kauften sie in Koë . 1Kön 10,29 Ein Wagen , der aus Ägypten kam , kostete sechshundert und ein Pferd hundertfünfzig Silberschekel . Ebenso trieb man Handel mit allen hetitischen und aramäischen Königen .
1Kön 10,28 Man bezog die Pferde für Salomo aus Ägypten und Koë ; die Händler des Königs kauften sie in Koë .
Ri 9,44 Abimelech stürmte mit der Abteilung , die bei ihm war , vor und bezog am Eingang des Stadttors Stellung , während die beiden anderen Abteilungen auf die , die auf dem Feld waren , eindrangen und sie erschlugen .
BGB 2374 Der Verkäufer ist verpflichtet , dem Käufer die zur Zeit des Verkaufs vorhandenen Erbschaftsgegenstände mit Einschluss dessen herauszugeben , was er vor dem Verkauf auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung , Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erlangt hat , das sich auf die Erbschaft bezog .