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Fachwort
DeutschZwang Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zw|ang
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1625 Der Ehebund wird geschlossen von einem Mann und einer Frau , die getauft und die frei sind , die Ehe zu schließen , und die ihren Konsens freiwillig äußern . Frei sein heißt : - unter keinem Zwang stehen ; - nicht durch ein Natur - oder Kirchengesetz gehindert sein .
Kte 1628 Der Konsens muß ein Willensakt jedes der beiden Vertragspartner sein und frei von Zwang oder schwerer Furcht , die von außen eingeflößt wird [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1103 ] . Keine menschliche Gewalt kann den Konsens ersetzen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ] . Falls diese Freiheit fehlt , ist die Ehe ungültig .
1Kor 9,16 Wenn ich nämlich das Evangelium verkünde , kann ich mich deswegen nicht rühmen ; denn ein Zwang liegt auf mir . Weh mir , wenn ich das Evangelium nicht verkünde !
Kte 1756 Somit ist es falsch , bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände ( wie Milieu , gesellschaftlicher Druck , Zwang oder Notwendigkeit zu handeln ) zu beachten . Es gibt Handlungen , die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise , unabhängig von den Umständen und den Absichten , aus sich und in sich schlecht sind , z . B . Gotteslästerung und Meineid , Mord und Ehebruch . Es ist nicht erlaubt , etwas Schlechtes zu tun , damit etwas Gutes daraus entsteht .