| Fachwort | 
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  | Deutsch | Zudem   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Zu|dem  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1152 Sakramentale Zeichen . Seit Pfingsten bewirkt der Heilige Geist die Heiligung durch die sakramentalen Zeichen seiner Kirche . Die Sakramente der Kirche schaffen den ganzen Reichtum der Zeichen und Symbole des Kosmos und des gesellschaftlichen Lebens nicht ab , sondern läutern und integrieren sie . Zudem lassen sie in Erfüllung gehen , was der Alte Bund in Urbildern und Gestalten im voraus andeutete . Sie versinnbilden und verwirklichen das durch Christus gewirkte Heil , deuten im voraus auf die Herrlichkeit des Himmels hin und nehmen sie in gewisser Weise vorweg .   | 
 | Kte 1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu . Man muß diesen , soweit möglich , wieder gutmachen ( z . B . Gestohlenes zurückgeben , den Ruf dessen , den man verleumdet hat , wiederherstellen , für Beleidigüngen Genugtuung leisten ) . Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies . Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten . Die Lossprechung nimmt die Sünde weg , behebt aber nicht alles Unrecht , das durch die Sünde verursacht wurde [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712 ] . Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat , muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen . Er muß noch etwas tun , um seine Sünden wiedergutzumachen : er muß auf geeignete Weise für seine Sünden Genugtuung leisten , sie sühnen . Diese Genugtuung wird auch Buße genannt .   | 
 | 1Kor 2,3 Zudem kam ich in Schwäche und in Furcht , zitternd und bebend zu euch .   | 
 | Kte 2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert , daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden . Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt , der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen , ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen . Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht , diejenigen , die das Gemeinwesen , für das sie verantwortlich sind , angreifen , mit Waffengewalt abzuwehren . Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen . Wird sie vom Schuldigen willig angenommen , gilt sie als Sühne . Zudem hat die Strafe die Wirkung , die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen . Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung : sie soll möglichst dazu beitragen , daß sich der Schuldige bessert [ Vgl . Lk 23,40-43. ] .   | 
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