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Fachwort
DeutschWirkt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wirkt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1134. 1 Wirkt der Eigentümer oder ein Dritter auf das Grundstück in solcher Weise ein , dass eine die Sicherheit der Hypothek gefährdende Verschlechterung des Grundstücks zu besorgen ist , so kann der Gläubiger auf Unterlassung klagen .