| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Volke   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Vo|lke  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 871 Gläubige sind jene , die durch die Taufe Christus eingegliedert , zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind ; sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen , die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat ( [ link ] CIC , can . 204 , §1 ) [ Vgl . LG 31 ] .   | 
 | Wsh 8,10 Mit ihr werde ich Ruhm beim Volke haben / und trotz meiner Jugend vom Alter geehrt sein .   | 
 | GG 20. 2 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus . Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung , der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt .   | 
 | GG 146 Dieses Grundgesetz , das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt , verliert seine Gültigkeit an dem Tage , an dem eine Verfassung in Kraft tritt , die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist .   | 
 |  |