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Fachwort
DeutschTäter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Täter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Der Mord durch einen unbekannten Täter
BGB 859. 2 Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen , so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen .
BGB 864. 2 Das Erlöschen tritt auch dann ein , wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird , dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht , vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstands verlangen kann .
Ex 21,21 Wenn er noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt , dann soll den Täter keine Rache treffen ; es geht ja um sein eigenes Geld .
Ex 21,22 Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen , sodass sie eine Fehlgeburt hat , ohne dass ein weiterer Schaden entsteht , dann soll der Täter eine Buße zahlen , die ihm der Ehemann der Frau auferlegt ; er kann die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten .