| Fachwort | 
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  | Deutsch | Taufe   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Tau|fe  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte Die Vorzeichen der Taufe im Alten Bund   | 
 | Kte Die Taufe Christi   | 
 | Kte Die Taufe in der Kirche   | 
 | Kte Die Taufe von Erwachsenen   | 
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 | Kte 855 Die Mission der Kirche erfordert das Bemühen um die Einheit der Christen [ Vgl . RM 50 ] . Gerade die Spaltungen der Christen sind für die Kirche ein Hindernis , daß sie die ihr eigene Fülle der Katholizität in jenen Söhnen wirksam werden läßt , die ihr zwar durch die Taufe zugehören , aber von ihrer völligen Gemeinschaft getrennt sind . Ja , es wird dadurch auch für die Kirche selber schwieriger , die Fülle der Katholizität unter jedem Aspekt in der Wirklichkeit des Lebens auszuprägen ( UR 4 ) .   | 
 | Kte 866 Die Kirche ist eine : Sie hat nur einen Herrn , bekennt nur einen Glauben , geht aus einer einzigen Taufe hervor , bildet nur einen Leib , wird von einem einzigen Geist beseelt auf eine einzige Hoffnung hin [ Vgl . Eph 4,3-5 ] ist diese einmal erfüllt dann werden alle Trennungen überwunden sein .   | 
 | Kte 871 Gläubige sind jene , die durch die Taufe Christus eingegliedert , zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind ; sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen , die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat ( [ link ] CIC , can . 204 , §1 ) [ Vgl . LG 31 ] .   | 
 | Kte 897 Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden außer den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes , die Christgläubigen also , die , als durch die Taufe Christus einverleibte , zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden , entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben ( LG 31 ) .   | 
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