| Fachwort | 
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  | Deutsch | Miete   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Mi|ete  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Mehrere   | 
 | Mehring   | 
 | Mehuman   | 
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 | BGB 535. 2 Der Mieter ist verpflichtet , dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten .   | 
 | BGB 536. 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel , der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel , so ist der Mieter für die Zeit , in der die Tauglichkeit aufgehoben ist , von der Entrichtung der Miete befreit . Für die Zeit , während der die Tauglichkeit gemindert ist , hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten . Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht .   | 
 | § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters   | 
 | BGB 537. 1 Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit , dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird . Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen , die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt .   | 
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