Fachwort |
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Deutsch | Kennt | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ke|nnt |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Gen 29,5 Da sagte er zu ihnen : Kennt ihr Laban , den Sohn Nahors ? Ja , wir kennen ihn , antworteten sie . |
| Sach 7,7 Kennt ihr nicht die Worte , die der Herr durch die früheren Propheten verkünden ließ , als man Jerusalem und die Städte ringsum sorglos bewohnte , als der Negeb und die Schefela noch bewohnt waren ? |
| BGB 536b Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache , so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu . Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben , so stehen ihm diese Rechte nur zu , wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat . Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an , obwohl er den Mangel kennt , so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen , wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält . |
| BGB 819. 1 Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später , so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet , wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre . |
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