| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Gatte | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ga|tte | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2384 Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz . Sie gibt vor , den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag , bis zum Tod zusammenzuleben , brechen zu können . Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles , dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist . Das Eingehen einer , wenn auch vom Zivilrecht anerkannten , neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich . Der Ehepartner , der sich wieder verheiratet hat , befindet sich dann in einem dauernden , öffentlichen Ehebruch . Wenn der Gatte , nachdem er sich von seiner Frau getrennt hat , sich einer anderen Frau nähert , ist er ein Ehebrecher , denn er läßt diese Frau Ehebruch begehen ; und die Frau , die mit ihm zusammenwohnt , ist eine Ehebrecherin , denn sie hat den Gatten einer anderen an sich gezogen ( Basilius , moral . reg . 73 ) . | 
|  |  |