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Fachwort
DeutschGasen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gasen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 906. 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen , Dämpfen , Gerüchen , Rauch , Ruß , Wärme , Geräusch , Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten , als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt . Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor , wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz - oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden . Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften , die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben .