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Fachwort
DeutschFehlt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Fe|hlt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Jak 1,5 Fehlt es aber einem von euch an Weisheit , dann soll er sie von Gott erbitten ; Gott wird sie ihm geben , denn er gibt allen gern und macht niemand einen Vorwurf .
Spr 11,14 Fehlt es an Führung , kommt ein Volk zu Fall , / Rettung ist dort , wo viele Ratgeber sind .
BGB 45. 3 Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten , so fällt das Vermögen , wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente , an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen , anderenfalls an den Fiskus des Landes , in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte .
BGB 88 Mit dem Erlöschen der Stiftung fällt das Vermögen an die in der Verfassung bestimmten Personen . Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten , so fällt das Vermögen an den Fiskus des Landes , in dem die Stiftung ihren Sitz hatte , oder an einen anderen nach dem Recht dieses Landes bestimmten Anfallberechtigten . Die Vorschriften der §§ 46 bis 53 finden entsprechende Anwendung .