| Fachwort | 
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  | Deutsch | Erlaß   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | E|rlaß  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) .   | 
 | Kte 1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich . Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch . Der Christ soll sich bemühen , diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen , indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und , wenn die Stunde da ist , den Tod ergeben auf sich nimmt . Auch soll er bestrebt sein , durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den alten Menschen gänzlich abzulegen und den neuen Menschen anzuziehen [ Vgl . Eph 4,24 ] .   | 
 | Kte 1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche , die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde - und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet , damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt . Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen , sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit , der Buße und der Nächstenliebe anregen [ Vgl . Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina 8 ; K . v . Trient : DS 1835 ] .   | 
 | Kte 1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind : - Die Versöhnung mit Gott durch die der Sünder die Gnade wieder erlangt ; - die Versöhnung mit der Kirche ; der Erlaß der ewigen Strafe der man durch Todsünden verfallt - der wenigstens teilweise Erlaß der zeitlichen Strafen , die aus der Sunde folgen ; - der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost ; - das Wachstum der geistlichen Kraftefur den christlichen Kampf ;   | 
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