| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Droht | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Dr|oht | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 908 Droht einem Grundstück die Gefahr , dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes , das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist , oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird , so kann der Eigentümer von demjenigen , welcher nach dem § 836 Abs . 1 oder den §§ 837 , 838 für den eintretenden Schaden verantwortlich sein würde , verlangen , dass er die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Vorkehrung trifft . | 
|  | Eph 6,9 Ihr Herren , handelt in gleicher Weise gegen eure Sklaven ! Droht ihnen nicht ! Denn ihr wisst , dass ihr im Himmel einen gemeinsamen Herrn habt . Bei ihm gibt es kein Ansehen der Person . | 
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