| Fachwort | 
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  | Deutsch | Amtes   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Amtes  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | Kte 871 Gläubige sind jene , die durch die Taufe Christus eingegliedert , zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen , prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind ; sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen , die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat ( [ link ] CIC , can . 204 , §1 ) [ Vgl . LG 31 ] .   | 
 | Kte 874 Christus selbst ist der Urheber des Amtes in der Kirche . Er hat es eingesetzt , ihm Vollmacht und Sendung , Ausrichtung und Zielsetzung gegeben . Christus , der Herr , hat , um das Volk Gottes zu weiden und ständig zu mehren , in seiner Kirche verschiedene Dienste eingesetzt , die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind . Denn die Diener , die über heilige Vollmacht verfügen , dienen ihren Brüdern , damit alle , die zum Volk Gottes gehören . . . zum Heil gelangen ( LG 18 ) .   | 
 | Kte 876 Mit der sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes hängt innerlich sein Dienstcharakter zusammen . Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind , der Sendung und Vollmacht gibt , sind sie wahrhaft Knecht Christi ( Röm 1,1 ) nach dem Vorbild Christi , der für uns freiwillig Knechtsgestalt angenommen hat ( Phil 2,7 ) . Weil das Wort und die Gnade , deren Diener sie sind , nicht von ihnen , sondern von Christus stammen , der sie ihnen für die anderen anvertraut hat , sollen sie sich freiwillig zu Sklaven aller machen [ Vgl . 1 Kor 9,19 ] .   | 
 | Kte 882 Der Papst , der Bischof von Rom und Nachfolger des hl . Petrus , ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit sowohl von Bischöfen als auch von Gläubigen ( LG 23 ) . Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes , nämlich des Stellvertreters Christi und des Hirten der ganzen Kirche , die volle , höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche , die er immer frei ausüben kann ( LG 22 ) [ Vgl . CD 2;9 ] .   | 
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