Fachwort |
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Deutsch | Ablaß | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ab|l|aß |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Abiose |
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| Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) . |
| Kte 1478 Der Ablaß wird gewährt durch die Kirche , die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde - und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet , damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlaß der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt . Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen , sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit , der Buße und der Nächstenliebe anregen [ Vgl . Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina 8 ; K . v . Trient : DS 1835 ] . |
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