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Fachwort
Deutschgrob Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: grob
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
1Tim 5,1 Einen älteren Mann sollst du nicht grob behandeln , sondern ihm zureden wie einem Vater . Mit jüngeren Männern rede wie mit Brüdern ,
BGB 31a. 2 Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schadens verpflichtet , so kann er von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen . Satz 1 gilt nicht , wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde .
BGB 199. 2 Schadensersatzansprüche , die auf der Verletzung des Lebens , des Körpers , der Gesundheit oder der Freiheit beruhen , verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung , der Pflichtverletzung oder dem sonstigen , den Schaden auslösenden Ereignis an .
BGB 199. 3 Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren 1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und 2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung , der Pflichtverletzung oder dem sonstigen , den Schaden auslösenden Ereignis an . Maßgeblich ist die früher endende Frist .