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Fachwort
DeutschJuli Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ju|li
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
1961
DeBartolo
BGB 247. 1 Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent . Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte , um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist . Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs .
Kte 390 Der Bericht vom Sündenfall [ Gen 3]verwendet eine bildhafte Sprache , beschreibt jedoch ein Urereignis , das zu Beginn der Geschichte des Menschen stattgefunden hat [ Vgl . GS 13,1. ] . Die Offenbarung gibt uns die Glaubensgewißheit , daß die ganze Menschheitsgeschichte durch die Ursünde gekennzeichnet ist , die unsere Stammeltern freiwillig begangen haben [ Vgl . K . v . Trient : DS 1513 ; Pius XII. , Enz . Humani Generis : DS 3897 ; Paul VI. , Ansprache vom 11. Juli 1966. ] .
GG 106b Den Ländern steht ab dem 1. Juli 2009 infolge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf .
GG 108. 1 Zölle , Finanzmonopole , die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer , die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1. Juli 2009 sowie die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet . Der Aufbau dieser Behörden wird durch Bundesgesetz geregelt . Soweit Mittelbehörden eingerichtet sind , werden deren Leiter im Benehmen mit den Landesregierungen bestellt .