kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 5 Erbrecht
Orginal 0
Inhalt
76
=S=> BGB 2043. 1 Soweit die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben noch unbestimmt sind , ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen .
=S=> BGB 2043. 2 Das Gleiche gilt , soweit die Erbteile deshalb noch unbestimmt sind , weil die Entscheidung über einen Antrag auf Annahme als Kind , über die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder über die Anerkennung einer vom Erblasser errichteten Stiftung als rechtsfähig noch aussteht .