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=S=> BGB 1843. 1 Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und , soweit erforderlich , ihre Berichtigung und Ergänzung herbeizuführen .
=S=> BGB 1843. 2 Ansprüche , die zwischen dem Vormund und dem Mündel streitig bleiben , können schon vor der Beendigung des Vormundschaftsverhältnisses im Rechtsweg geltend gemacht werden .
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