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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1837. 3 Das Familiengericht kann den Vormund und den Gegenvormund zur Befolgung seiner Anordnungen durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten . Gegen das Jugendamt oder einen Verein wird kein Zwangsgeld festgesetzt .
=S=> BGB 1837. 4 §§ 1666 , 1666a und § 1696 gelten entsprechend .