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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1791b. 1 Ist eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden , so kann auch das Jugendamt zum Vormund bestellt werden . Das Jugendamt kann von den Eltern des Mündels weder benannt noch ausgeschlossen werden .
=S=> BGB 1791b. 2 Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Familiengerichts ; die §§ 1789 , 1791 sind nicht anzuwenden .