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Dokument BGB Buch 4 Familienrecht
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=S=> BGB 1752. 1 Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen .
=S=> BGB 1752. 2 Der Antrag kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung oder durch einen Vertreter gestellt werden . Er bedarf der notariellen Beurkundung .